Jugendschutz

 

Jugendschutz ist uns wichtig. Hier finden Sie Informationen und ein Formular, um eine Verlängerung des Aufenhaltes von Jugendlichen zu ermöglichen.

 

Dieses Formular gilt für Jugendliche ab 16 Jahren! Jugendliche können mit einer über 18 Jahre alten bevollmächtigten Begleitperson der Eltern nach 00:00 Uhr unser Bowling-Center noch besuchen. Sollte die bevollmächtigte über 18 Jahre alte Person das Center aber vorzeitig verlassen, so muss auch die unter 18 Jahre alte Person das Center verlassen. Die Eltern haften in jedem Fall für Ihre Kinder, auch wenn die Begleitperson mit der Beaufsichtigung bevollmächtigt worden ist. Eine Kopie des Personalausweises von den Eltern ist ebenfalls erforderlich.

 

Das ausgefüllte Formular ermöglicht einen verlängerten Aufenthalt für den Jugendlichen in unserem Center. Der Kauf von Alkohol, sowie dessen Konsum in unserem Haus ist weiterhin untersagt.

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